Musikschule der vhs Buchloe e.V.

Auszug aus der Schulordnung

Auszug aus der Schulordnung

Die Musikschule der vhs ist Mitglied im Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V., eines Landesverbandes im Verband Deutscher Musikschulen e.V. und erfüllt dessen Qualitätsanforderungen.

Der Unterricht findet in den Räumen der Volkshochschule und Mittelschule Buchloe statt.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und gilt für ein Schuljahr. Sie verpflichtet zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts.

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen.

 

Unterrichtsausfall

Wenn der Schüler verhindert ist, muss er seinen Lehrer unverzüglich informieren. Vom Schüler verursachter Unterrichtsausfall wird nicht nachgeholt. Es werden keine Gebühren zurückerstattet.

Bei Erkrankung des Schülers von drei oder mehr zusammenhängenden Unterrichts- wochen wird das Unterrichtsentgelt auf schriftlichen Antrag hin zurückerstattet. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen

Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu drei Unterrichtsstunden jährlich gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

Austritte während des Schuljahres sind nur in besonders begründeten Fällen und mit Genehmigung der Schulleitung möglich.

Folgende Gründe können u. U. zum Ausschluss eines Schülers durch die Schulleitung führen: Häufige Störung des Unterrichts, mangelnde Zahlungsmoral, mangelndes Interesse. Die Eltern sind vor der Durchführung der Maßnahme zu hören.

Die Schüler sind durch die Musikschule unfallversichert. Eine Aufsichtspflicht von Seiten der Musikschule besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit.

 

Organisatorisches

Die Musikschule versendet keine Anmeldebestätigungen. Im Falle von Überbelegung entscheidet die Schulleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Wer keinen Platz bekommt, wird bis 3 Tage vor Beginn der Sommerferien benachrichtigt.

Die neuen Instrumentalschüler erfahren in der ersten Schulwoche Zeit und Ort des Unterrichts von ihrem Instrumentallehrer.

Ändert sich im Schuljahr die Unterrichtsform und Dauer wird das Entgelt mit Beginn des Folgemonats angepasst.